Regelungen zu Veranstaltungen

  • Bitte übt euch etwas in Geduld und seht von Fragen wie "wann wird dies und das stattfinden?" und so weiter ab. Wir arbeiten daran baldmöglichst das ein oder andere Event stattfinden zu lassen und werden euch dies rechtzeitig auf unseren bekannten Kanälen mitteilen.


    Besten Dank,

    euer Game it Team


    Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und Ähnliches, wozu auch unsere Events zählen, sind im Innenbereich zulässig, wenn die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl gestattet,

    • geimpfte oder genesene Personen werden bei der Teilnehmerzahl nicht eingerechnet
    • eine geimpfte Person, ohne Symptome, mit Impfnachweis, 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung
    • eine geimpfte Person ohne Symptome, bei der eine Covid-19 Infektion mindestens sechs Monate vergangen ist und eine Impfdosis erhalten hat
    • eine genesene Person, ohne Symptome, mit Nachweis (PCR-Test), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt

    nur Teilnehmer*innen mit Negativnachweis nach § 1b eingelassen werden (Pflicht),

    • Bescheinigung aufgrund eines PCR-Test
    • Bescheinigung aufgrund eines Antigen-Schnelltest
    • der Test, einschließlich Datum und Uhrzeit der Testung, muss durch eine pri-vate oder öffentliche Untersuchungsstelle erfolgt sein
    • aktuelle Schnellteststellen: https://gis.marburg-biedenkopf.de/corona_schnell-teststellen
    • Bescheinigung über einen im Rahmen einer Beschäftigung durchgeführten, zugelassenen Selbsttest
    • Test muss unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person erfolgen und von dieser unter Verwendung des vorgegebenen Musters bescheinigt sein
    • ein anlassbezogener vor Ort durchgeführter Selbsttest
    • muss vor den Augen der Mitarbeiter unmittelbar vor dem Betreten der jeweiligen Einrichtung mit negativem Ergebnis durchgeführt werden
    • Nachweis des vollständigen Impfschutzes
    • liegt vor, wenn seit der letzten vorgesehenen Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind
    • ein im privaten Raum durchgeführter Selbsttest ist grundsätzlich nicht als geforderter Nachweis ausreichend

    Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer*innen ausschließlich zur Kontaktnachverfolgung, möglichst elektronisch erfasst werden (z.B. Luca App),

    • die Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen, ansonsten wird ein Bußgeld eingeleitet
    • zur Überprüfung der Angaben sind dem Veranstalter oder dem Personal auf Verlangen amtliche Ausweispapiere vorzulegen

    geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des RKI zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden, Aushänge zu den erforderlichen Abstand- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind